Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmbelastung

Warum ist die Vorsorge bei Lärmbelastung wichtig?

Lärm gehört zu den häufigsten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, insbesondere in Berufen im Baugewerbe, Handwerk und in der Industrie.

Eine anhaltende Lärmbelastung kann zu Gehörschäden bis hin zu dauerhafter Schwerhörigkeit oder Taubheit führen.

Deshalb sind regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgen bei Lärmbelastung durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgeschrieben, um mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Arten der Vorsorge

Je nach Lärmbelastung und Arbeitsumfeld gibt es drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge:

Pflichtvorsorge:

  • Die Pflichtvorsorge ist vorgeschrieben, wenn der Tages - Lärmexpositionspegel LEX,8h 85 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak 137 dB(C) erreicht oder überschreitet.
  • In diesen Fällen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die betroffenen Beschäftigten regelmäßig an einer Vorsorge teilnehmen.
  • Bei der Ermittlung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung des Gehörschutzes im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung nicht berücksichtigt.

Angebotsvorsorge:

  • Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, wenn der Tages - Lärmexpositionspegel LEX,8h 80 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak 135 dB(C) überschreitet und keine Pflichtvorsorge angezeigt ist.
  • Auch hier wird analog der Pflichtvorsorge die Wirkung von Gehörschutz nicht berücksichtigt.
  • Die Teilnahme an dieser Vorsorge ist für die Beschäftigten freiwillig.

Wunschvorsorge:

  • Unabhängig von den Lärmpegeln können Beschäftigte eine Wunschvorsorge in Anspruch nehmen, wenn sie Bedenken bezüglich der Lärmbelastung am Arbeitsplatz haben. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen, es sei denn, auf Grund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen kann ein Gesundheitsschaden ausgeschlossen werden.

Inhalte der Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmbelastung kann je nach individueller Situation mehrere Bausteine umfassen:

  1. Anamnese: Ihr Betriebsarzt erfragt, ob bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen des Gehörs vorliegen und prüft die individuelle Belastungssituation des Beschäftigten.
  2. Hörtest (Audiometrie): Ein standardisierter Hörtest misst die Funktion des Gehörs und zeigt auf, ob es bereits zu Beeinträchtigungen gekommen ist. Dies dient als Basis zur Bewertung und Beratung bezüglich der Lärmbelastung.
  3. Beratung: Die Beschäftigten erhalten Empfehlungen zum richtigen Einsatz von Gehörschutz und Hinweise, wie sie ihr Gehör langfristig schützen können.
  4. Dokumentation und Nachuntersuchung: Die Ergebnisse werden dokumentiert und falls notwendig werden weitere Kontrolluntersuchungen oder Nachsorgen empfohlen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmbelastung trägt, wie auch bei anderen Vorsorgeanlässen, der Arbeitgeber, da er für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich ist.

Was sollten Arbeitgeber beachten?

  • Arbeitsplätze mit erhöhter Lärmbelastung sollten regelmäßig im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.
  • Technischer und organisatorischer Arbeitsschutz hat Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. Gehörschutz.
  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine wichtige präventive Maßnahme, um Langzeitschäden zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen zur Vorsorge bei Lärmbelastung oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns über Ansprechpersonen der BG BAU ASD der BG BAU​​​​​​​.