Gefährdungsprofil Dachdecker
Aufgaben und Tätigkeiten
Dachdecker decken Flach- und Steildächer mit Folien oder Dachpfannen und stellen ggf. dafür Teile der Holzkonstruktionen her. Sie bauen auch Dachfenster und Dämmstoffe ein und dichten Dach-, Wand- und Bodenflächen ab. Sie montieren Systeme der Solarenergie und Fassadenbekleidungen.
Arbeitsbedingungen
Beim Dachdecken steht Handarbeit im Vordergrund. Es werden auch Holzkonstruktionen vor allem für Dachstühle und Fachwerkwände hergestellt oder repariert, Dachflächen verschalt und gelattet. Wärmedämmstoffe werden eingebaut und Unterspannbahnen verlegt.
Heben und Tragen schwerer Lasten betrifft den Transport der Dachsteine und Belagrollen sowie zeitweilig den Umgang mit Zement, Sand und Bauteilen. Die Arbeit erfolgt unter Zwangshaltungen – beim Steildach überwiegend im Knien teils einseitig, sonst auch im Hocken, gebückt oder gebeugt. Repetitive Hand-Arm-Belastungen treten beim Werfen und Fangen sowie beim Verlegen von Dachpfannen auf. Die Arbeit erfolgt im Freien bei Kälte bzw. Hitze, UV-Belastung, Nässe, Feuchtigkeit und Zugluft. Stäube, Gase, Dämpfe (chemische Baustoffe) können einwirken. Lärmbelastungen entstehen durch das Hämmern, Nageln, evtl. auch durch Baumaschinenlärm. Absturzgefährdung besteht wegen Arbeiten in größeren Höhen an Dachschrägen, Gerüsten, Kanten. Für die Reetdachtechnik sind zusätzlich Belastungen durch altes Reet beim Entfernen (Schimmelpilze, Staub) zu beachten.
Empfehlungen zur Prävention
In drei Tabellen sind nachfolgend die typischen Gesundheitsgefährdungen dargestellt:
- Gefährdungsbeurteilung bei Ausübung einer der typischen Tätigkeiten in diesem Berufsfeld
- Aufgabenfelder (AF 1.1 bis 1.3) der Betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2 (Anhang 4) zur Ermittlung von Auslösekriterien als Anhaltspunkte für berufstypische Aufgaben
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge oder Pflichtvorsorge, die je nach Gefährdungsbeurteilung angeboten oder veranlasst werden muss.
Hinweise zur Anwendung der Gefährdungsprofile
Diese Gefährdungsprofile geben Ihnen wesentliche Hinweise auf Schwerpunkte der Gefährdungen am Arbeitsplatz in einzelnen Berufen oder Tätigkeiten der Bauwirtschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Erfordernisse der betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2. Sie sollen den Beratern und den beratenen Unternehmen die Arbeit erleichtern. Es wird vermieden, dass gleiche Berufe und Tätigkeiten durch unterschiedliche Berater und Unternehmer trotz gleicher Arbeitssituation aus der Einschätzung des Augenblicks sehr verschieden beurteilt werden. Eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren finden Sie hier:
Die Einträge in den Tabellen sind durch Expertenurteile aus arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erfahrung und - soweit verfügbar – durch Messdaten der Exposition begründet. Es sind nur die Teile der Tabellen verwendet worden, in denen nach Auffassung der Experten eine relevante Belastung oder Gefährdung der Gesundheit vorliegt, nicht zutreffende Belastungen oder Gefährdungen sind hier nicht dargestellt.
Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren (Tabelle 1) orientiert sich an den Qualitätsgrundsätzen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die übrigen Tabellen am Anhang 4 der Vorschrift Nr. 2 der DGUV, soweit diese berufs- oder tätigkeitstypische Aussagen zulassen, die von einem Unternehmen auf ein anderes unmittelbar übertragbar sind.
Einträge wurden dann vorgenommen, wenn es sicher oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Beschäftigter innerhalb eines Zyklus von 2 bis 3 Jahren mit dieser Gefährdungsart in Kontakt kommt und sich daraus aktuelle oder im Verlauf der Tätigkeit zunehmende Risiken für die Gesundheit ergeben oder Folgen für die Eignung ableiten können.
Durch individuelle Beratung im Unternehmen ist festzustellen, ob weitergehende Belastungen oder Gefährdungen der Gesundheit vorliegen, die zu ergänzen sind oder ob einzelne von den Autoren für typisch gehaltene Belastungen oder Gefährdungen im konkreten Unternehmen nicht zutreffen.