Gefährdungsprofil Steinbearbeiter

Aufgaben und Tätigkeiten

Steinbearbeiter bearbeiten Naturwerksteine und montieren Bauteile. Dabei kommen alle Arten von Natursteinen einschließlich Marmor vor. Ihre Erzeugnisse können auch aus Beton und Gips bestehen.

Arbeitsbedingungen

Heben und Tragen sehr schwerer Lasten ist möglich. Die Arbeit erfolgt vorwiegend im Stehen oder Bücken, aber auch im Hocken und Knien. Die Tätigkeiten werden mit Maschinen (Säge-, Schleif- und Fräsmaschinen) oder in Handarbeit bzw. mit handgeführten Maschinen und Geräten ausgeführt. Es wird in Werkstätten, Werk- und Produktionshallen oder auf Baustellen gearbeitet.

Belastungen durch Stäube einschließlich silikogener Staub / Quarzfeinstaub sind typisch. Dämpfe und Gase von Schleif-, Polier- und Imprägnierstoffen können auftreten. Hand-Arm-Vibrationen höherer Frequenzen entstehen durch die Steinbearbeitungsmaschinen und Schriftenmeißel. Lärmbelastungen sind möglich. Unfallgefahren bestehen besonders beim Transportieren von Rohblöcken mit Kränen oder Gabelstaplern.

Empfehlungen zur Prävention

In drei Tabellen sind nachfolgend die typischen Gesundheitsgefährdungen dargestellt:

  1. Gefährdungsbeurteilung bei Ausübung einer der typischen Tätigkeiten in diesem Berufsfeld
  2. Aufgabenfelder (AF 1.1 bis 1.3) der Betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2 (Anhang 4) zur Ermittlung von Auslösekriterien als Anhaltspunkte für berufstypische Aufgaben
  3. Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge oder Pflichtvorsorge, die je nach Gefährdungsbeurteilung angeboten oder veranlasst werden muss.

Hinweise zur Anwendung der Gefährdungsprofile

Diese Gefährdungsprofile geben Ihnen wesentliche Hinweise auf Schwerpunkte der Gefährdungen am Arbeitsplatz in einzelnen Berufen oder Tätigkeiten der Bauwirtschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Erfordernisse der betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2. Sie sollen den Beratern und den beratenen Unternehmen die Arbeit erleichtern. Es wird vermieden, dass gleiche Berufe und Tätigkeiten durch unterschiedliche Berater und Unternehmer trotz gleicher Arbeitssituation aus der Einschätzung des Augenblicks sehr verschieden beurteilt werden. Eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren finden Sie hier:

Die Einträge in den Tabellen sind durch Expertenurteile aus arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erfahrung und - soweit verfügbar – durch Messdaten der Exposition begründet. Es sind nur die Teile der Tabellen verwendet worden, in denen nach Auffassung der Experten eine relevante Belastung oder Gefährdung der Gesundheit vorliegt, nicht zutreffende Belastungen oder Gefährdungen sind hier nicht dargestellt.

Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren (Tabelle 1) orientiert sich an den Qualitätsgrundsätzen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die übrigen Tabellen am Anhang 4 der Vorschrift Nr. 2 der DGUV, soweit diese berufs- oder tätigkeitstypische Aussagen zulassen, die von einem Unternehmen auf ein anderes unmittelbar übertragbar sind.

Einträge wurden dann vorgenommen, wenn es sicher oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Beschäftigter innerhalb eines Zyklus von 2 bis 3 Jahren mit dieser Gefährdungsart in Kontakt kommt und sich daraus aktuelle oder im Verlauf der Tätigkeit zunehmende Risiken für die Gesundheit ergeben oder Folgen für die Eignung ableiten können.

Durch individuelle Beratung im Unternehmen ist festzustellen, ob weitergehende Belastungen oder Gefährdungen der Gesundheit vorliegen, die zu ergänzen sind oder ob einzelne von den Autoren für typisch gehaltene Belastungen oder Gefährdungen im konkreten Unternehmen nicht zutreffen.